Allgemeines zur Motorradversicherung
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Motorrad, Moped, Mofa, Quad usw.)
Der Abschluss einer Kaskoversicherung (Vollkasko, Teilkasko) in Form einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist dagegen freiwillig.
Die Mindestdeckungssumme für eine Autoversicherung ist gesetzlich festgelegt (=gesetzliche Mindestdeckung):
- 7,5 Mio. € für Personenschäden
- 1 Mio. € für Sachschäden;
- 50.000 € für Vermögensschäden
Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen bei einer Autoversicherung mindestens gewählt werden.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist jedoch festgelegt, dass der Verursacher bei Verschulden für den gesamten Schaden haftet, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen. Daher empfiehlt es sich die Deckung mit einer Versicherungssumme von 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden bis 8 Mio. Euro je geschädigter Person) abzuschließen.
Doch die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche. Darüber hinaus wehrt das Versicherungsunternehmen auf seine Kosten unberechtigte Ansprüche ab, die gegen den Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Personen erhoben werden.
Ohne die Vorlage einer Versicherungsbestätigung (Doppelkarte), welche als vorläufige Deckungszusage des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt, ist es nicht möglich ein Kraftfahrzeug anzumelden.
Die Kfz-Autoversicherung bietet mit ihren vier Zweigen:
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung
- Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief
den notwendigen Versicherungsschutz für alle Risiken des Kraftfahrzeuges.
