Allgemeines
Da die gesetzliche Unfallversicherung nur dann leistet, wenn sich ein Unfall während der beruflichen Tätigkeit oder auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ereignet, sind Arbeitnehmer in der Freizeit völlig ohne Versicherungsschutz. Gleiches gilt für Kinder. Auch sie sind nur in den jeweiligen Einrichtungen (Kindergarten, Schule) und auf dem direkten Hin- und Rückweg geschützt. Hausfrauen, Rentner, Kleinkinder und in vielen Fällen auch Selbstständige haben überhaupt keinen Anspruch auf gesetzliche Versicherungsleistungen. Außerdem zahlt die gesetzliche Unfallversicherung erst ab einer 20%igen Erwerbsunfähigkeit.
Invalidität kann sich keiner leisten
Schon ein geringer Invaliditätsgrad kann die finanzielle Zukunft jedes einzelnen gefährden. Denn ein Unfall mit Dauerfolgen mindert häufig nicht nur das berufliche Einkommen, es entstehen zusätzliche Kosten.
Mögliche Folgekosten eines Unfalls:
- für Umschulungsmaßnahmen zum Aufbau einer neuen Existenz
- für Umbauten in der Wohnung oder im Auto
- für die Anschaffung notwendiger Hilfsmittel
- für längere Krankenhaus- und Kuraufenthalte
- für die Bezahlung von Pflegepersonal
Es ist also unbedingt notwendig, rechtzeitig die nötige Vorsorge zu treffen.