Kündigungsmöglichkeiten

  • Ordentliche Kündigung:
    Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
  • Außerordentliche Kündigung:
    Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksam werden der Erhöhung kündigen.

Kündigung im Schadensfall

Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

Wenn Sie Ihre bestehende Reittierhaftpflicht kündigen und zu einem besseren Angebot wechseln möchten, benutzen Sie einfach folgendes Kündigungsschreiben.

Hier ergänzen Sie Ihre Anschrift, die der Versicherung und die Vertragsnummer und senden die Kündigung unterschrieben per Einschreiben mit Rückschein oder Fax an Ihre Reittierhaftpflichtversicherung.

Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende bei der Versicherung vorliegen.

KÜNDIGUNGSSCHREIBEN REITTIERHAFTPFLICHT

 

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