Was ist im Schadensfall zu beachten?
- Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
- Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen.
- Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
- Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
- Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
- Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
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