Verkehrsrechtsschutz

Wenn Sie die Straße betreten, sind Sie schon Verkehrsteilnehmer. Kommt es zum Unfall, kann es um erhebliche Summen gehen. Schadenersatz, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall muss oft vor Gericht eingeklagt werden. Dies gilt aber nicht nur bei Unfällen. Auch bei Ärger mit der Werkstatt oder bei Streitigkeiten aus dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges steht ihnen die Rechtsschutzversicherung bei.

Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.

Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.

Mitversichert gelten alle Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.

Tipp:

Mittlerweile bieten die meisten Gesellschaften gegen geringen Mehrbeitrag Tarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.

Was ist versichert ?

  • Schadenersatz-Rechtsschutz , wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muss.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht , wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, daß dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
  • Steuer-Rechtsschutz , wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz , wenn es nach einem Verkehrsunfall zu Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung über Entschädigungsleistungen kommt.
  • Verwaltungs-Rechtsschutz , wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
  • Straf-Rechtsschutz , wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder Bussgeldverfahren eingeleitet wird.
  • Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz , wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bussgeldverfahrens unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

 

Was ist nicht versichert

Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:

  • das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäss zugelassen war
  • der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis hatte.
  • der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl )
  • der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde
  • der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird

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