Im Schadensfall
Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist bei der Rechtsschutzversicherung nicht wie üblich eine Schadensmeldung per Formular erforderlich. Wenn man bei der Rechtsschutzversicherung einen Schadensfall hat, legt man den Versicherungsschein beim Rechtsanwalt vor. Hier wird dann geprüft, ob der Versicherer die Deckung übernimmt. Kontaktieren Sie aber vorher das Versicherungsunternehmen, diese Empfehlen Ihnen Rechtsanwälte und geben Ihnen weitere Tipps und Auskünfte.