Warum eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Privat-Haftpflichtversicherung gehört zu den absoluten unverzichtbaren Schutzmaßnahmen des Lebens!
Aus einem ganz einfachen Grund: Fügen Sie jemandem einen Schaden zu, ist es Ihre Pflicht, diesen zu ersetzen. Und dafür haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.
Im schlimmsten Fall kann so ein Schaden Ihre Existenz bedrohen. Um Sie davor zu schützen benötigen Sie eine Privathaftpflichtversicherung. Die Verpflichtung zum Schadenersatz geht sogar auf die Erben über.
Beispiel aus der Schadenpraxis:
- Sie haben den Gehweg vo rIhrem Haus nicht geräumt/gestreut und ein Passant verletzt sich
- Sie sind bei Freunden zu Besuch und beschädigen deren Kleidung z.B. durch verlieren von Zigarettenasche oder Umwerfen eines Weinglases.
- Sie verursachen als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadensersatzpflichtig regelt § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wer einem anderen Schuldhaft einen Schaden zufügt, muss den Schaden ersetzen (Verschuldenshaftung). Bei Kindern regelt §828 BGB die Haftung in Abhängikeit vom Alter des Kindes. Kinder unter 7 Jahren sind für die von ihnen angerichteten Schäden grundsätzlich nicht verantwortlich; man kann sie dafür nicht haftbar machen. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren haften nun, wenn sie die nötige geistige Einsichtsfähigkeit haben.
Wer mindestens 18 Jahre alt ist, ist für die Schäden, die er verschuldet hat, voll verantwortlich. Für Schäden, die Minderjährige unter 18 Jahren verursachen, hafte – evtl. neben den Minderjährigen selbst- die Aufsichtspflichtigen, also Eltern, Pflegeeltern, Lehrer oder auch andere (§832 BGB), wenn sie nicht beweisen können, dass sie bei der Führung der Aufsicht, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben (Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast)
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