Leistungen der Privathaftpflicht
Die Privathaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei.
Des Weiteren leistet der Versicherer auch bei Schäden die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) als Folge haben, sowie bei Vermögensschäden die nicht die Folge einer Personen- oder Sachschadens sind.
Der Versicherer leistet in Fällen die den Todesfall, eine Verletzung oder andere gesundheitliche Schäden von Menschen (Personenschäden) zu Folge hat.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
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