Kündigungsmöglichkeiten
Der Vertrag ist spätestens 3 Monate vor Ablauf zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann wieder zum neuen Ablauf 3 Monate vorher gekündigt werden.
Kündigung nach einem Schaden
Nachdem die Entschädigung für den Schaden gezahlt wurde, kann der Vertrag innerhalb von einem Monat fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres ohne Begründung gekündigt werden.
Kündigung nach Prämienerhöhung
Sollten Beiträge erhöht werden, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung (frühstens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird) gekündigt werden.
Je nach Alter des Vertrages muss die Erhöhung eine bestimmte Höhe erreichen:
| Verträge älter 29.07.1964 | Die kleinste |
| Verträge jünger 29.07.1964 | Mehr als 5 % Beitragserhöhung |
| Verträge jünger 01.01.1991 | Mehr als 10% Beitragserhöhung |
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
Wenn Sie Ihre bestehende Haftpflichtversicherung kündigen und zu einem besseren Angebot wechseln möchten, benutzen Sie einfach folgendes Kündigungsschreiben.
Hier ergänzen Sie Ihre Anschrift, die der Versicherung und die Vertragsnummer und senden die Kündigung unterschrieben per Einschreiben mit Rückschein und am besten per Fax an Ihren Haftpflichtversicherer.
Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende bei der Versicherung vorliegen.
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