Im Schadensfall

Was ist im Schadensfall zu beachten?

  • Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
  • Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet alles zur Verhinderung und Minderung eines Schadens zu unternehmen.
  • Sie müssen die Umstände die zu dem Schadensfall führten ausführlich und wahrheitsgetreu mitteilen.
  • Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
  • Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
  • Sollte es über den Haftpflichtanspruch zu einem Rechtsstreit kommen, so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.

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