Im Schadensfall
Was ist im Schadensfall zu beachten?
- Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
- Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet alles zur Verhinderung und Minderung eines Schadens zu unternehmen.
- Sie müssen die Umstände die zu dem Schadensfall führten ausführlich und wahrheitsgetreu mitteilen.
- Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
- Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
- Sollte es über den Haftpflichtanspruch zu einem Rechtsstreit kommen, so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
Finden Sie hier die günstigste Privathaftpflichtversicherung