Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
- Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen
- Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden
- Sengschäden
- Kurzschluss- und Überspannungsschäden
- Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser - Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
- Schäden durch Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
- Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder andere Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.
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