Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:

  • Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie entstehen
  • Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme ausgesetzt werden
  • Sengschäden
  • Kurzschluss- und Überspannungsschäden
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
    Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Hochwasser
  • Schäden durch Erdrutsch oder Erdsenkungen
  • Schäden durch Sturmflut, Lawinen oder Schneedruck
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
  • Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder andere Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

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