Kündigungsmöglichkeiten

  • Die Gebäudeversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zu Vertragsablauf kündigen.
  • Kommt es bei Ihrer Gebäudeversicherung zu eine Beitragserhöhung, ohne dass sich im Vergleich die Leistungen verbessern, können Sie innerhalb eines Monats nach Eingang dieser Mitteilung außerordentlich zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung kündigen.
  • Wenn ein Schaden vom Versicherer reguliert worden ist, haben Sie ebenfalls einen Monat Zeit Ihre Gebäudeversicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. In diesem Fall sollten Sie zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, da dem Versicherungsunternehmen die Beiträge bis dahin zustehen.
  • Wenn Sie ein Haus kaufen, geht die Gebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf Sie über. Sie können aber innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
  • Egal aus welchen Gründen Sie Ihre Gebäudeversicherung kündigen möchten, beachten Sie bitte, dass dies immer in schriftlicher Form und wenn möglich per Einschreiben mit Rückschein und sicherheitshalber zusätzlich noch per Fax geschieht.

Tipp:

Wenn Sie aufgrund eines Schadensfalls Ihre Wohngebäudeversicherung kündigen möchten, sollten Sie erst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und nicht mit sofortiger Wirkung. Stellen sie vorher sicher, dass bei einem anderen Unternehmen Ihren gewünschten Versicherungsschutz auch bekommen.

Wenn Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung kündigen und zu einem besseren Angebot wechseln möchten, benutzen Sie einfach folgendes Kündigungsschreiben.

Hier ergänzen Sie Ihre Anschrift, die der Versicherung und die Vertragsnummer und senden die Kündigung unterschrieben per Einschreiben mit Rückschein und am besten per Fax an Ihren Wohngebäudeversicherer.

Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende bei der Versicherung vorliegen.

KÜNDIGUNGSSCHREIBEN WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG

 

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