Was ist im Schadensfall zu tun?
Bei Eintritt eines Versicherungsfalles in der Wohngebäudeversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
- Den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) zu melden. Viele Versicherer haben hierfür auch eine eigene Hotline eingerichtet.
- Der Versicherte muss an der Schadensaufklärung und Ermittlung der genauen Schadenshöhe mitwirken.
- Dem Versicherer auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
- Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienstelle melden.
- Der Versicherte hat eine Schadensminderungs- und eine Schadenabwendungspflicht, z.B. bei einem Leitungswasserschaden ist der Haupthahn zu schließen.
- Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen umgehend schließen um größere Schäden zu vermeiden.