Was ist im Schadensfall zu tun?

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles in der Wohngebäudeversicherung haben Sie als Versicherungsnehmer folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

  • Den Schaden dem Versicherer unverzüglich (innerhalb einer Woche) zu melden. Viele Versicherer haben hierfür auch eine eigene Hotline eingerichtet.
  • Der Versicherte muss an der Schadensaufklärung und Ermittlung der genauen Schadenshöhe mitwirken.
  • Dem Versicherer auf Verlangen schriftlich Auskünfte erteilen und Belege beibringen.
  • Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub der zuständigen Polizeidienstelle melden.
  • Der Versicherte hat eine Schadensminderungs- und eine Schadenabwendungspflicht, z.B. bei einem Leitungswasserschaden ist der Haupthahn zu schließen.
  • Durch Sturm und Hagel entstandene Öffnungen umgehend schließen um größere Schäden zu vermeiden.

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