Kündigungsmöglichkeiten
- Ordentliche Kündigung
Eine Hausratversicherung kann zum Ende der Vertragslaufzeit fristgerecht gekündigt werden (3 Monate vor Ablauf). Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer. Die Kündigung sollte schriftlich verfasst und als Einschreiben/Rückschein verschickt werden.
- Außerordentliche Kündigung
Eine Außerordentliche Kündigung ist nach einer Prämienerhöhung möglich. Teilt Ihnen der Versicherer eine Beitragserhöhung ohne eine gleichzeitige Verbesserung der Leistungen in der Hausratversicherung mit, können Sie schriftlich innerhalb eines Monats nach dem Eingang der Mitteilung außerordentlich kündigen. Hier am besten auch per Einschreiben/Rückschein kündigen.
- Außerordentliche Kündigung nach dem Schadensfall
Wenn ein Schaden eingetreten ist, steht Ihnen und der Gesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden letztendlich bezahlt wird oder nicht; er muss lediglich vertraglich gedeckt sein. Die Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens schriftlich zu erfolgen.Hier ebenfalls am besten per Einschreiben/Rückschein kündigen.
- Kündigung bei Umzug
Ändert sich aufgrund eines Wohnungswechsels der Tarif des Versicherers und erhöht sich der Tarif dadurch, kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung gekündigt werden.
Tipp:
Wenn Sie aufgrund eines Schadensfalls Ihre Hausratversicherung kündigen möchten, sollten Sie erst zum Ende des Versicherungsjahres kündigen und nicht mit sofortiger Wirkung. Stellen sie erst vorher sicher, dass Sie bei einem anderen Unternehmen Ihren gewünschten Versicherungsschutz auch bekommen.
Wenn Sie Ihre bestehende Hausratversicherung kündigen und zu einem besseren Angebot wechseln möchten, benutzen Sie einfach folgendes Kündigungsschreiben.
Hier ergänzen Sie Ihre Anschrift, die der Versicherung und die Vertragsnummer und senden die Kündigung unterschrieben per Einschreiben mit Rückschein, und am besten zusätzlich noch per Fax an Ihre Hausratversicherung.
Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende bei der Versicherung vorliegen.