Allgemeines zur Flottenversicherung | Fuhrparkversicherung

Im Gegensatz zur Privathaftpflicht-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung (Autoversicherung) nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Motorrad, Moped, Mofa, Quad usw.)

Der Abschluss einer Kraftfahrtzeug-Versicherung in Form einer Fahrzeug- oder Insassenunfallversicherung ist dagegen freiwillig.

Die Mindesthöhe der Haftpflicht-Deckungssummen für eine Kraftfahrzeug-Versicherung ist gesetzlich festgelegt (=gesetzliche Mindestdeckung):

  • 2,5 Mio. € für Personenschäden bei einer geschädigten Person;
  • 7,5 Mio. € für Personenschäden mit drei oder mehr geschädigten Personen;
  • 500.000 € für Sachschäden;
  • 50.000 € für Vermögensschäden

 

Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen bei einer Kraftfahrzeug-Versicherung mindestens gewählt werden.

Da diese jedoch bei größeren Schäden evtl. nicht ausreichen können, empfiehlt sich die Wahl höherer Summen, in der Regel die unbegrenzte Deckungssumme. Dabei ist bei jedem Sach- und Vermögensschaden die Deckungssumme meistens unbegrenzt, bei Personenschäden stehen pro geschädigter Person 3,85 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Kraftfahrtzeug-Versicherung bietet mit ihren vier Zweigen:

  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeugversicherung
  • Insassenunfall-Versicherung
  • Auto-Schutzbrief

 

den notwendigen Versicherungsschutz für alle Risiken des Kraftfahrzeuges.

 

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