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16.04.09
Risiken durch Tiere preiswert absichern!

Entsteht durch das eigene Pferd oder den Hund ein Schaden, so müssen die Halter in unbeschränkter Höhe dafür aufkommen. Das kann schnell teuer werden.

Hier hilft eine günstige Tierhalterhaftpflichtversicherung von VersicherungdireCt.de.

Viele Tierhalter fragen sich, ob eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung überhaupt notwendig ist. Was aber kaum ein privater Tierhalter weiß: Auch ohne eigenes Verschulden haftet er für Schäden durch sein Tier. Also selbst dann, wenn die eigentliche Schadensursache, beispielsweise auf Grund eines Fehlverhaltens etwa durch unbedachtes Streicheln eines Hundes, bei der deshalb gebissenen Person lag.

Tierhalter haften in unbegrenzter Höhe

Der Gesetzgeber hat nämlich festgelegt, dass jeder Eigentümer eines Hunds oder Pferdes der so genannten Gefährdungshaftung gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegt. Dies bedeutet konkret:

Schädigt das Tier einen Dritten, so ist der Halter dafür haftbar, und das unabhängig vom persönlichen Verschulden.

Und zwar:

  • in unbegrenzter Höhe
  • mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
  • für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • bis zu einer Dauer von 30 Jahren

Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, die weder den Sach- noch den Personenschäden zuzuordnen sind. Konnte ein Unternehmer zum Beispiel durch das Fehlverhalten eines Hundes nicht pünktlich einen Geschäftsabschluss tätigen, so entsteht durch entgangenen Gewinn ein Vermögensschaden, den der Tierhalter ausgleichen muss.

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