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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt vor Risiken des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Tierhalter. Ein Haftpflichtanspruch gegenüber dem Tierhalter besteht auch ohne Verschulden (hier spricht man von Gefährdungshaftung), wenn ein Tier einen Schaden verursacht. Hunde und Pferde sind nicht in der normalen Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen, daher muss dieses Haftpflichtrisiko über eine spezielle Tierhaltehaftpflichtversicherung versichert werden. Bei der Versicherung von Kampfhunden können bestimmte Auflagen verlangt werden bzw. Risikozuschläge.
