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Die Pflicht zur wintersicheren Bereifung wurde verschärft. Doch das strenge Recht täuscht. Richtig teuer wird es erst, wenn die Autoversicherung nach einem Unfall mit Sommerreifen nicht voll zahlt. Eine tatsächliche Winterreifenpflicht gib es immer noch nicht. Das neue Recht macht nur deutlicher, worauf es Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer ankommt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte müssen die Fahrer künftig für eine geeignete Bereifung sorgen.
Als geeignet gelten echte Winterreifen mit dem Schneeflocken-Symbol ebenso wie solche mit der M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee. Die Regelung gilt auch für Motorräder.
Von Oktober bist Ostern
Entscheidend bleibt aber allein das Wetter. So gib es keinen vorgeschriebenen Zeitraum, indem man mit Winterreifen fahren muss. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, der nutzt die O- bis O-Faustregel und zieht die Winterpneus von Oktober bis Ostern auf.
