Wann besteht Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Versicherungsscheins, d.h. Durch die Zahlung des ersten Beitrages. Um die Zeitliche Lücke zwischen der Antragsaufnahme und der Einlösung des Versicherungsscheins zu schließen, kann der Kunde „vorläufige Deckung“ erhalten. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung wird sie durch die Übergabe der Versicherungs-bestätigungskarte („Doppelkarte“) erteilt, für andere versicherte Sparten (Fahrzeug- oder Insassenunfall-Versicherung) durch Ausfüllen der entsprechenden Rubrik im Antrag.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Der Versicherungsvertrag kann für die Dauer eines Jahres oder für einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden.

Versicherungsverträge von einjähriger Dauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

 

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