Was ist im Schadensfall zu beachten

  • Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
  • Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
  • Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
  • Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
  • Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
  • Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0180-25026

Hier finden Sie einen Unfallbericht den Sie immer in Ihrem Handschuhfach dabei haben sollten. Einen solchen Unfallbericht erhalten Sie aber auch gleichzeitig mit Ihrer Police.
(Anhang Unfallbericht.pdf)

 

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