Was nicht versichert ist
Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel:
- für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
- bei Unfallflucht
- wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird
- wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
- wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde
- bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss
- bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz
- wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden
- Beteiligung an Rennen und die dazugehörende Überführungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.