Was ist versichert
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Versichert ist bei dieser Autoversicherung generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind bei einer Autoversicherung in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und die berechtigten Fahrer.
Sie übernimmt da
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.)
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen wie:
- Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod
- Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
- Vermögensschäden (Schäden die keine Personen- oder Sachschäden sind)
- Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderung, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
Doch die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche. Darüber hinaus wehrt das Versicherungsunternehmen auf seine Kosten unberechtigte Ansprüche ab, die gegen den Versicherungsnehmer oder gegen mitversicherte Personen erhoben werden.
Die Fahrzeug-Versicherung:
Bei der Fahrzeugversicherung kann zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung mit verschiedenen Selbstbeteiligungen gewählt werden. Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres Versicherungsumfangs.
Bei der Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert durch:
- Brand
- Explosion. Die Explosion muss nicht unbedingt innerhalb der Karosserie geschehen, auch Schäden durch umherfliegende Gegenstände nach einer Explosion sind gedeckt.
- Entwendung, insbesondere durch
- Diebstahl
- unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen
- Raub
- Unterschlagung - sofern das Fahrzeug nicht zum Gebrauch überlassen wurden
- Zusammenstoß mit Tieren
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen von PKW, Krafträdern und Campingfahrzeugen
- Ebenfalls versichert sind Bruchschäden an der Verglasung und
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Bei der Vollkaskoversicherung wird darüber hinaus Versicherungsschutz geboten für:
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall
- mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
- Folgeschäden durch Marderbiss
Die Insassenunfall-Versicherung
Die Insassenunfall-Versicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines Kfz Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert. Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.
Üblicherweise werden Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.
Der Auto-Schutzbrief:
Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:
- Pannen und Unfallhilfe
- Abschleppen des Kfz
- Bergung nach einer Panne / Unfall
- Arzneimittelversand
- Krankenrücktransport
- Reiserückrufservice
- Hilfe im Todesfall
- Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
- Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
- Mietwagen bei Panne / Unfall
- Ersatzteilversand
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