Was ist im Schadensfall zu beachten
- Jeder Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
- Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
- Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
- Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
- Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
- Sollten Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0180-25026
Hier finden Sie einen Unfallbericht den Sie immer in Ihrem Handschuhfach dabei haben sollten. Einen solchen Unfallbericht erhalten Sie aber auch gleichzeitig mit Ihrer Police.