Kündigungsmöglichkeiten
Stichtag 30.11.2008
Bis zum 30. November kann man seine Autoversicherung kündigen und zum 01.01. des neuen Jahres eine neue Autoversicherung abschließen. Ausnahmen sind allerdings Versicherungsverträge, deren Versicherungsende nicht das Jahresende ist.
Fälle für ein Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich bei
- Beitragserhöhungen
- einem Fahrzeugwechsel
- einem Schadensfall.
- oder bei einem Halterwechsel
Beitragserhöhungen erfolgen meist zum Jahresende. Da meist das Schreiben der Versicherung erst im November, Dezember oder gar erst im Januar dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht. Ab Erhalt der Prämienerhöhung bleibt wiederum ein Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen.
Sollten Sie Ihr Fahrzeug wechseln können Sie ohne Einschränkung zu einem anderen Versicherer wechseln. Eine Anmeldung bei einer neuen Versicherung gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police.
Im Schadensfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft, ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherungsgesellschaft am 30.11. vorliegen. Um dies sicherzustellen sollte es rechtzeitig abgeschickt werden. Am besten, man kündigt per Einschreiben/Rückschein.
Bei allen Versicherungen sollte man aber darauf achten, dass man wirklich zum Jahresende kündigen kann.
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem besseren Angebot wechseln möchten, benutzen Sie einfach folgendes Kündigungsschreiben.
Hier ergänzen Sie Ihre Anschrift, die der Versicherung und die Vertragsnummer und senden die Kündigung unterschrieben per Einschreiben mit Rückschein, am besten zusätzlich per Fax, an Ihre Kfz-Versicherung.