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30.12.09
Winterdienst für Mieter und Hauseigentümer

Liegt morgens Eis und Schnee vor der Tür, dann heißt es: schnell raus aus den Federn und die Wege räumen. Denn bereits ab 7 Uhr gilt die Streupflicht für Hauseigentümer. Ist das Haus vermietet, kann die Pflicht auf den/die Mieter übertragen werden. Wer wegen Berufstätigkeit, Krankheit oder Urlaub verhindert ist, muss selbstständig für eine Vertretung sorgen.

Was passiert, wenn der Streupflicht nicht nachgekommen wird? Ganz einfach, wer nicht streut, der haftet für Unfälle und deren Folgen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung bzw. einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Unser Tipp: Kommt es zu Streitigkeiten, sorgt eine Rechtsschutzversicherung für Ihr gutes Recht.