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Da staunte Norbert P. nicht schlecht: sein Auto war weg! Dabei hatte er nur mal kurz den Wagen abgestellt und sich mit einem Bekannten in der Gaststätte getroffen. Ja sicher, es hatte ein wenig länger gedauert. Und ja, er hatte auf einem Privatgrundstück geparkt - aber war das ein Grund, den Wagen abzuschleppen?
Durchaus, so der BGH (AZ V ZR 144/08). Die Abschleppkosten für ein auf einem Privatgrundstück unbefugt abgestelltes Kraftfahrzeug seien auch dann zu erstatten, wenn das Fahrzeug nicht verkehrsbehindernd geparkt wurde, so das Gericht in seiner Begründung.Vielleicht hätte sich Norbert P. vorher informieren sollen, ob er sein Auto ungefragt parken darf? Ein Anruf bei der Rechtsauskunft hätte geholfen.
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