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10.09.08
Sturm-, Hagel- oder Blitzschäden – Was nun?

Immer öfters Stürmt und Hagelt es. Dächer werden abgedeckt, Fahrzeuge beschädigt Rolläden und Fensterscheiben zerstört. Jetzt heißt es: Zahlt die Versicherung?

Wie Stürmisch muss es sein?

In den Versicherungsbedinungen heißt es: „Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8“ dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 63 km/Std.

Sturm-, Hagel- oder Blitzschäden – Wann zahlen die Versicherungen?

Das wichtigste ist, den Schaden unverzüglich (innerhalb einer Woche) der Versicherung zu melden. Die Schäden dokumentieren und als Beweis fotografieren.

Wenn möglich die Schadenstelle so lange unverändert zu lassen, bis sie durch den Versicherer freigegeben wurde . Sind Veränderungen unumgänglich, sind zumindest die beschädigten Teile bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren. Über Schäden sollte eine Schadensliste erstellt werden.

  • Für Schäden am Gebäude ist die Gebäudeversicherung zuständig.
  • Für Schäden am Mobiliar die Hausratversicherung.
  • Für Bruschschäden am Glas (Fenster, Türscheibe, Glasdächern evtl. Wintergärten) die Glasversicherung
  • Für Schäden am Fahrzeug durch Sturm oder Hagel die Teilkaskoversicherung der Kfz-Versicherung.

Durch Sturm zerstörte Markisen oder beschädigte Antennenanlagen sind meist über die Hausratversicherung abgedeckt Bei Gemeinschafseigentum kann es in der Gebäudeversicherung abgedeckt sein. (Dies sollte mit dem Vermieter abgeklärt werden)

Auch Folgeschäden sind versichert, diese sollten allerdings klein gehalten werden (Schadenminderung)

Die Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung sind durch die Hausratversicherung abgedeckt. Allerdings gehört es bei Sturm zu den Obligenheiten, Fenster und Türen zu schließen.

Schäden durch Blitz werden ersetzt wenn der Blitz unmittelbar auf das Haus oder die Wohnung einschlägt.

Wenn Eigentum sich selbstständig macht

Ist der Sturm so heftig, dass sich Gegenstände im Garten selbstständig machen, Bäume entwurzelt werden und beispielsweise auf das Nachbargrundstück knallen oder vom Dach fallende Ziegel Autos oder passanten verletzen, ist die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers zuständig und leistungspflichtig, wenn der Baum morsch oder die Ziegel locker waren.

Wenn das Auto durch Sturmschäden beschädigt wird, muss der Halter des Fahrzeugs nicht fürchten hochgestuft zu werden. Bei einer Teilkaskoversicherung kann man nicht hochgestuft werden.

Sollte ein gesunder Baum durch Sturm umkippen und einem anderen einen Schaden zufügen, zählt dies zur höheren Gewalt und der Hauseigentümer muss nicht haften.

Steht der Garten oder die Wohnung unter Wasser, zählt das als Hochwasser und dies ist über Elementarschäden versichert. Dieser Baustein läßt sich nur gegen ein Mehrbeitrag mitversichern. In Hochwasser gefährdeten Gebieten, kann dieser Baustein nicht mitversichert werden.

Elementarschäden umfaßt: Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen.

 

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