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21.01.10
Haftpflichtversicherung unerlässlich

Haus- und Grundbesitzer, aber auch Mieter, müssen bei Schneefall Gehwege und Zufahrten immer wieder von Schnee und Eis befreien. Rutscht aber trotz erfüllter Räumpflichten jemand auf dem Grundstück aus und kommt zu Schaden, ist der Eigentümer nicht vor Ersatzansprüchen befreit. Haus- und Grundbesitzer sollten daher in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Für Mieter gilt dies ebenfalls, wenn im Mietvertrag entsprechende Räum- und Streupflichten vereinbart sind.

Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob der Geschädigte einen Anspruch gegen den Versicherten hat und reguliert gegebenenfalls den Schaden im vertraglich vereinbarten Rahmen. 

Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Eine private Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend.

 

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