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29.07.10
Tipps für eine sichere Urlaubsreise mit dem Auto

Sommerzeit ist Reisezeit. In den kommenden Wochen brechen wieder viele Urlauber mit ihrem Auto in die Ferien auf. Zeit, Nerven und Geld spart dabei, wer bereits vor der Reise die entsprechenden Vorkehrungen trifft und in einem Ernstfall die richtigen Verhaltensmaßnahmen kennt.

Eine Auslandsreise mit dem Auto sollte gut vorbereitet werden. Damit die Fahrt mit dem eigenen Kraftfahrzeug oder einem Mietwagen im Urlaub unbeschwert verläuft, geben wir für alle Autofahrer einige wichtige Informationen:

Vor der Reise:

Europäischer Unfallbericht: Dieser ist in mehreren Sprachen verfasst und ermöglicht die einfache Protokollierung des Unfalls. Ein ordnungsgemäß ausgefüllter Bericht hat einen hohen Beweiswert und wird in der Regel von den Kfz-Haftpflichtversicherungen anerkannt und für die Schadensabwicklung benutzt. Er ist z.B. beim AvD gratis im Internet per Download erhältlich und gehört ins Handschuhfach.

Grüne Karte: Das Mitführen einer gültigen Grünen Versicherungskarte des Kfz-Versicherers ist noch immer in einigen Ländern Pflicht. Wo? Dies steht auf der Grünen Karte des Versicherers.

Schutzbrief: Er garantiert bei Unfällen und Pannen zusätzliche Hilfe. Die Leistungen reichen je nach Anbieter und Variante vom Kostenersatz fürs Abschleppen bis hin zur Weiter- oder Heimreise. .

Warnweste: In Österreich, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Kroatien, Slowenien und der Slowakei ist die Warnwestenpflicht bereits eingeführt. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen die Weste anlegen, wenn sie ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Landstraßen oder Autobahnen verlassen. Dies gilt in einigen Ländern auch für jede weitere Person, die das Fahrzeug verlässt.

Lichtpflicht: Sie gilt bei Tag derzeit in 20 europäischen Ländern, vor allem in Osteuropa und Skandinavien. In Italien nur auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes.

Straßenverkehrsregeln: Von Land zu Land gibt es sehr unterschiedliche Vorschriften. Um teure Strafen zu vermeiden, besser vor dem Start genau über die Regeln im jeweiligen Reiseland informieren.

Bei einem Unfall:

Den Hergang so genau wie möglich dokumentieren - möglichst mit Fotos, Zeugen und Skizzen und an Hand des europäischen Unfallberichts-Formulars. Alle notwendigen Daten wie Name, Kennzeichen und die Versicherung des Unfallgegners notieren. Am besten versuchen, die Polizei zu rufen, auch wenn sie in den meisten Ländern bei Bagatellschäden nicht verpflichtet ist, den Unfall zu protokollieren. Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Streit um die Schuldfrage oder fehlendem Versicherungsnachweis stets die Polizei hinzuziehen.

Wichtig: Bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten immer die Polizei einschalten, sonst kann es bei der Ausreise Probleme geben. Die Schadensabwicklung macht man am besten von zu Hause aus. Bei einem Unfall innerhalb der EU gibt es in Deutschland einen Beauftragten für die Schadensregulierung, der die Haftpflichtversicherung des ausländischen Unfallgegners vertritt. Wer das jeweils ist, erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0180/25026 oder unter www.zentralruf.de.

Mit einem Mietwagen:

Wer mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs ist, sollte prüfen, ob seine normale Kfz-Haftpflicht eine sogenannte "Mallorca-Police" enthält. Zwar werden Mietwagen meist sowieso mit einer Haftpflichtversicherung angeboten, aber in vielen Ländern sind die Versicherungsleistungen so gering, dass sie im Schadensfall oft nicht zur Deckung ausreichen. Der Urlauber müsste den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Hier springt diese wichtige Zusatzversicherung für Mietwagen ein. Die "Mallorca-Police".